Ereignisbericht

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Allgemeine Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Merblatt nach HinSchG

 

A – Ereignis aus dem Fachbereich

 

 

Was ist passiert? Was wäre beinahe passiert?

 

Welche Folgen hatte das Ereignis?

für Sie selbst, für Klienten, Angehörige, für flink+fleißig, …?

 

War ein:e Klient:in beteiligt?


Waren Medikamente/Reinigungsmittel oder Ähnliches an dem Vorfall beteiligt?


Wo fand das Ereignis statt?


Welche Faktoren trugen dazu bei?


Wie oft tritt ein solches Ereignis in Ihrem Arbeitsalltag auf?


Was haben Sie unmittelbar aufgrund des Ereignisses unternommen?


B – Meldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, können sich wahlweise an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.

Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die  Interne Meldestelle.  Sie tragen somit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der flink+fleißig GmbH zu sichern und regelkonformes Verhalten zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen.

Kontaktinformationen Interne Meldestelle nach § 12 HinSchG:

Telefonnummer: 0800 0000 812
E-Mail-Adresse: flink-fleissig@hinweisgeben.online
Link zum anonymen Hinweisgeberschutzportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/flink-fleissig

Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe über nachfolgende Links bestehen.

Bundesamt für Justiz  .  Rechnungshof Baden-Württemberg  .  Bundeskartellamt
 


Hinweis

Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Ereignisses oder Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Bitte addieren Sie 1 und 9.