Betreuungs- und Entlastungsleistungen - Unterstützung im Alltag

Alle Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag aus dem §45a SGB XI über die Pflegekassen.

125 € stehen Ihnen hier monatlich zur Verfügung, um Unterstützungsangebote für Ihren Alltag in Anspruch zu nehmen. Das verbleibende Jahresbudget kann bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen und in Anspruch genommen werden.

Wir unterstützen Sie mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wie Wäschepflege, Reinigung des Wohnumfeldes, Kochen und Einkaufen. Doch nicht nur das, wir begleiten Sie zum Arzt oder Therapeuten, zu Freunden und Verwandten. Wir begleiten Sie zu Veranstaltungen, mit denen Sie am sozialen Leben teilhaben möchten. Spaziergänge und gemeinsame Freizeitgestaltung ist ebenfalls möglich.

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 

Auch für Kinder können wir Leistungen aus dem §45a SGB XI anbieten und abrechnen. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Kindern aller Altersstufen durch die Bereiche Familienpflege und Jugendhilfe qualifizieren uns hierfür.

Die Kosten können wir direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen, wir haben die Zulassung nach §45a SGB XI.

Wir sind gemeinsam mit Ihnen Aktiv – Sie sind bestmöglich entlastet!



Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!