ASSISTENZLEISTUNGEN
ÜBERNOMMEN VON IHRER EINGLIEDERUNGSHILFE
LEISTUNG
WER BAUT IHNEN BARRIEREN AB?
Sie haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung?
Wir bieten Assistenzleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Assistenzleistungen stehen Ihnen aus dem Bundesteilhabegesetz §78 SGB IX zu. Zuständig ist die örtliche Eingliederungshilfe in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
WIR
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begleiten in der Freizeit, beim Besuch von Freunden und Verwandten
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begleiten zu medizinischen Behandlungen
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unterstützen beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder Ordnung halten
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bieten zudem die Möglichkeit, Leistungen der Pflegekasse für hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge oder sonstige Aktivitäten zu nutzen
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wir beraten Sie gerne zur Möglichkeit den Umwandlungsanspruch für nicht genutzte Sachleistungen über die Pflegekasse zu nutzen
Wir rechnen direkt mit der für Sie zuständigen Stelle ab, oder Sie können Ihr persönliches Budget für unsere Assistenz einsetzen
Unser Ziel ist es Sie zu begleiten und zu unterstützen, Ihre persönlichen Ressourcen zu erhalten und zu fördern.
Bleiben Sie frei uns selbstbestimmt – mit unseren Assistenzleistungen!